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Donnerstag, 27. Oktober 2011
TKG-Novelle: Kabelnetzbetreiber fordern Nachbesserungen bei der Frequenzpolitik mcar, 27.10.11, 19:31, Presse
• TKG-Novelle heute im Bundestag verabschiedet • Kabel keine geschützte Frequenznutzung mehr: Verbrauchern drohen TV-Störungen • Novellierung schafft Klarheit bei der Formulierung der Betriebskostenverordnung • Verzicht auf Breitband-Universaldienst zeigt Weitblick Heute hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition den eigentlich schon für den Sommer geplanten Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes angenommen. Das Ziel, das Gesetz bis Ende des Jahres zu verabschieden, wird jetzt vor allem davon abhängen, wie sich die Länder positionieren und ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Trotz der langen Beratungen besitzt der Entwurf jedoch immer noch Schwächen. Besonders kritisch sehen die Kabelnetzbetreiber, dass das Kabel künftig nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen soll. Dies hat zur Folge, dass die Bundesnetzagentur bei der zukünftigen Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkanbieter eventuell auftretende Störungen von Anwendungen in den Kabelnetzen nicht mehr berücksichtigen muss. Dabei können Funkanwendungen die Übertragung im Kabel erheblich stören: Die Störungen des Fernsehempfangs durch die Aufschaltung des neuen Digitalradios diesen Sommer haben gezeigt, wie wichtig es ist, Auswirkungen auf Kabelnetze schon vor Inbetriebnahme von neuen Funkanwendungen zu identifizieren. „Betroffen sind hiervon die Kabelnetzbetreiber, aber insbesondere deren Endkunden, die mit Störungen bei dem TV-Empfang, der Internetnutzung und der Telefonie rechnen müssen. Der Mobilfunk hat großes Störpotenzial – umso wichtiger ist es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern.“, so Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA). Mehr Klarheit schafft hingegen eine Änderung in der Betriebskostenverordnung. Zwar war die Verordnung auch bisher schon technologieneutral formuliert. Eine sprachliche Änderung macht jetzt aber noch deutlicher, dass die Umlagefähigkeit der Entgelte für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk alle leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen erfasst, gleichgültig welcher Art das Breitbandnetz ist. Weitblick haben die Abgeordneten bewiesen, als sie auf die Einführung eines Breitband-Universaldienstes verzichtet haben. Hierzu Thomas Braun: „Im freien Wettbewerb werden die deutschen Telekommunikationsunternehmen das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung möglich wäre.“ ... Link (0 Kommentare) ... Comment |
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